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  • 23.03.2023 · Nachricht · Quotenvorrecht

    Werkstattbindung nicht eingehalten und Quotenvorrecht

    | Ein Unfall mit beidseitiger Haftung nach Quoten. Der Betroffene rechnet erst mit seinem Vollkaskoversicherer ab, danach mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nach den Regeln des Quotenvorrechts. Was bei der Regulierung passiert, wenn der Geschädigte die Werkstattbindung nicht einhält, hat das AG Nürtingen entschieden. |