· Fachbeitrag · Reparaturkosten/Kasko
Werkstattrisiko auch bei Kasko-Schäden?
| Die Schachtleisten in den Türen machen ewig Ärger. Laut Hersteller können sie ausgebaut und wiederverwendet werden. In der Praxis sieht das anders aus. Gealtert, an den Befestigungspunkten korrodiert, das Kunststoffelement versprödet, da ist der wiederverwendbare Ausbau oft Theorie. Für den Haftpflichtschaden fällt das klar unter das Stichwort „Werkstattrisiko.“ Doch, so möchte ein Leser wissen, wie ist das beim Kaskoschaden? |
Frage: Die Kaskoversicherung weigert sich, dem Versicherungsnehmer die Kosten für die beim Ausbau beschädigte Schachtleiste der Tür zu erstatten. Die hätte nicht kaputt gehen dürfen, das sei ein Werkstattfehler. Bei Kasko gelte die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko nicht. Ist das richtig?
Antwort: Kaskorecht ist Vertragsrecht. Es kommt also darauf an, was im Kaskovertrag Ihres Kunden mit dem Kaskoversicherer geregelt ist. Wir kennen den konkreten Vertrag nicht, können uns aber kaum vorstellen, dass „Ihr“ Fall darin speziell geregelt ist. Wenn das ist so, muss nachgelesen werden, was der Versicherer generell zu den Reparaturkosten geregelt hat.
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