· Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze/Kasko
Kasko-Versicherer nennt Preisobergrenzen für Stundenverrechnungssätze: Sind sie verbindlich?
| Die Einsparbemühungen der Versicherer machen auch vor dem Kaskosegment nicht halt. Wer sich zuerst an den Versicherer wendet, bekommt mit ziemlicher Sicherheit Verhaltensmaßregeln auferlegt. Aus diesem Problemkreis stammt die folgende Leserfrage: |
Frage: Immer häufiger kommen Kunden zu uns, die ein Schreiben des Kaskoversicherers mitbringen, das Preisobergrenzen setzt. Z. B. heißt es in einem solchen Dokument: „Bis zu welcher Höhe wir Stundenverrechnungssätze und Teileaufschläge akzeptieren, teilen wir Ihnen hiermit gern schriftlich mit: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, zahlen wir einen Stundenverrechnungssatz um 103,50 Euro und akzeptieren einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung in Höhe von 10 Prozent. “ Ist das für den Kunden verbindlich, wenn im Kaskovertrag keine Werkstattbindung vereinbart wurde?
Antwort: Wie immer im Kaskoversicherungsrecht kommt es auf den Vertragsinhalt an. Schauen Sie im Vertrag des Kunden nach, ob dort Preisobergrenzen vereinbart sind. Insbesondere rund um Glasschäden findet man bei manchen Gesellschaften solche Regelungen.
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