· Fachbeitrag · Teilkasko
Navigationsgerät: Versicherer muss nur Gebrauchtwert ersetzen
| Gibt es für ein gestohlenes Navigationssystem einen seriösen Gebrauchtmarkt, muss der Teilkaskoversicherer nach den AKB 2008 nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen. So entschied das AG Essen (Urteil vom 15.4.2011, Az: 20 C 617/10; Abruf-Nr. 112351 ). |
BEACHTEN SIE | Der Versicherer hatte eine stationäre Firma außerhalb von Internetplattformen benannt, die ein entsprechendes Gerät mit einem Jahr Gewährleistung und aktueller Navigationssoftware anbot und tatsächlich verfügbar hatte.
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 4 | ID 28284540