18.12.2013 · Fachbeitrag · Teilkasko
„Neu für alt“-Abzug bei gestohlenem Navi
| Eine Klausel in einer Teilkaskoversicherung, die bestimmt, dass beim Diebstahl des Navigationssystems in den ersten zwölf Monaten seit Erwerb kein Abzug und danach ein Abzug von einem Prozent des Neupreises pro Monat, rückwirkend beginnend mit dem Erwerb, vorgenommen wird, ist nach Ansicht des AG Hannover wirksam. |
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