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  • 29.05.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Durchfahrtshöhe missachtet – Mieter haftet kräftig mit

    | Missachtet der Fahrer eines Miettransporters die mögliche Durchfahrtshöhe und verursacht damit einen Schaden am Mietfahrzeug, handelt der Fahrer grob fahrlässig. Der Mieter muss in diesem Fall trotz der analog zur Vollkaskoversicherung vereinbarten Haftungsbefreiung 70 Prozent des entstandenen Schadens erstatten, entschied das LG Regensburg. |