· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Hagelschaden mit erheblichem Zeitverzug gemeldet - Versicherer lehnt Regulierung ab
| Wenn ein Schaden am Fahrzeug nicht sofort auffällt, stellt sich die Frage, innerhalb welcher Zeitspanne er nachgemeldet werden kann. So einen Problemfall - es ging um einen Hagelschaden - hat ein „UE“-Leser an die Redaktion herangetragen. |
Frage: Nach der Inzahlungnahme eines Fahrzeugs fiel bei der Aufbereitung auf, dass der Wagen auf dem Dach einen kaum sichtbaren, vom Schadenbild aber dennoch eindeutigen Hagelschaden aufweist. In unserer Region hat es im Frühsommer mehrfach gehagelt. Die Kundin, die den Wagen in Zahlung gab, verhält sich kooperativ. Sie hat den Schaden nunmehr ihrer damals bestehenden Versicherung gemeldet. Die allerdings lehnt ab, weil die Schadenmeldung zu spät komme. Darf sie das?
Antwort: Es sind zwei Themenkreise zu unterscheiden: die Frage der Verjährung und der Obliegenheitsverletzung.
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