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  • 29.04.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Kein Recht zur Nachbesichtigung ohne konkreten Grund

    | Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer kann eine Zahlungsverweigerung nicht darauf stützen, dass der Geschädigte ihm keine Möglichkeit zur Nachbesichtigung gegeben habe, wenn er sein Verlangen nur pauschal und ohne Angabe von Gründen vorgebracht hat. Das AG Schwäbisch-Gmünd teilt damit den Standpunkt des LG Berlin. |