· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Keine Kostenerstattung für verlorene Dokumente und Abmeldung
| Entstehen dem Geschädigten bei einem Unfall mit Totalschaden Kosten für eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Dokuments und Verwaltungsgebühren für dessen Aufbietung, weil er aus Anlass der Fahrzeugabmeldung bemerkt, dass er seinen Fahrzeugbrief nicht finden kann, muss der gegnerische Versicherer dafür nicht aufkommen. Denn diese Kosten wären irgendwann auch unabhängig vom Unfall entstanden, entschied das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.5.2011, Az: I-1 U 220/10; Abruf-Nr. 112855 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 8 | ID 28789520