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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Rechtsschutzversicherer mit Anwaltsempfehlung

    | Einem Rechtsschutzversicherer kann es nicht untersagt werden, auf die Rückstufung eines Kunden in einem Schadenfreiheitsbonussystem zu verzichten, wenn der Kunde der Empfehlung des Versicherers folgt, einen Vertragsanwalt des Versicherers zu beauftragen. Das hat der BGH klargestellt. |

     

    Ein Rechtsschutzversicherer hat ein ausgeklügeltes Bonus-Malus-System entwickelt: Die Selbstbeteiligung (SB) des Versicherungsnehmers (VN) beträgt bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zunächst 150 Euro. Wird ein Anwalt in Anspruch genommen, erhöht sich die SB für den nächsten Rechtsschutzfall auf 300 Euro. Durch Zeitablauf ohne Schadenfälle sinkt sie wieder auf 150 Euro. Die Rückstufung kann der VN aber von vornherein vermeiden, wenn er einen Empfehlungsanwalt des Versicherers auswählt.

     

    Eine Rechtsanwaltskammer sah darin einen Verstoß gegen das Recht des VN auf freie Anwaltswahl. Das sah der BGH anders: Der VN kann immer noch zu jedem beliebigen Anwalt gehen, allerdings um den Preis der zukünftig höheren SB. Ein solches Anreizsystem überschreitet noch nicht die Schwelle einer erlaubten Beeinflussung des VN (BGH, Urteil vom 4.12.2013, Az. IV ZR 215/12; Abruf-Nr. 133833).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 4 | ID 42451653