· Nachricht · Versicherungsrecht
Rote Kennzeichen wegen Verkehrsverstößen eingezogen
| Ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf mahnt zur Vorsicht: Es hat einem Werkstattinhaber die Roten Kennzeichen entzogen, weil er selbst oder seine Mitarbeiter bei zahlreichen Verkehrsverstößen aufgefallen ist bzw. sind. |
Jeweils waren dem Autohaus zuzuordnende Fahrzeuge betroffen. Die Verantwortung auch für eventuell von Mitarbeitern begangene Verstöße lag bei dem Inhaber, weil er seinen Betrieb nicht so organisiert hat, dass die Verstöße unterbleiben. Es war kein unmittelbarer Verstoß gegen die Regeln der Roten Kennzeichen dabei. Doch wurde ein Auto mit dazu nicht passenden Kennzeichen benutzt und immer wieder wurden Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt (VG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2018, Az. 6 L 1401/18, Abruf-Nr. 205004).
Wichtig | Rote Kennzeichen bekommt nur der Werkstattinhaber oder Autohausbetreiber, der zuverlässig ist. Denn er darf wie ein Beamter Fahrzeuge (wenn auch nur provisorisch) zum Straßenverkehr zulassen. Die Behörden schauen in jüngerer Zeit genauer hin.
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