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  • 04.02.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Unfallfahrzeug kann nach Gutachten verkauft werden

    | Wenn der Geschädigte nach dem Unfallschaden ein Schadengutachten erstellen lässt und dann das verunfallte Fahrzeug verkauft, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nach Ansicht des LG Wuppertal nicht einwenden, der Geschädigte habe Beweise vereitelt. |