10.03.2014 · Fachbeitrag · Vollkasko
Beschädigungen an Kfz während mehrwöchigen Rücktransports
| Kommt es bei einem mehrwöchigen Rücktransport eines Fahrzeugs aus dem Ausland zu Beschädigungen am Fahrzeug, so handelt es sich um nur ein Schadensereignis im Rechtssinne. Der Vollkaskoversicherer kann daher nach Ansicht des AG Bremen bei der Regulierung die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers (VN) nur einmal abziehen. |
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