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  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Vollkasko

    Einmal hinten, einmal vorne, ein Unfall

    | Stößt ein Versicherungsnehmer bei einem gründlich missglückten Ausparkvorgang erst hinten gegen einen Pfosten eines Carports und dann beim Versuch, das Auto wieder geradezusetzen, vorne, ist das ein einheitlicher Unfallschaden. Der Versicherer darf nicht zweimal die Selbstbeteiligung abziehen und zweimal den Vertrag im Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen (AG Traunstein, Urteil vom 27.11.2013, Az. 311 C 1104/13; Abruf-Nr. 140089 ; eingesandt von Rechtsanwalt Mario Tschofen I, Traunstein). |