· Fachbeitrag · Vollkasko
Kollision von Zugfahrzeug und Anhänger - Spurrillen sind eine „Einwirkung von außen“
| Im Dauerstreit um die Frage, wie ein Zusammenstoß zwischen dem Zugfahrzeug und seinem Anhänger unter Vollkaskobedingungen zu bewerten ist, hat der BGH abermals einen Pflock eingeschlagen, der die Versicherer nicht freuen kann: Spurrillen, die den Anhänger so ins Schleudern bringen, dass er gegen das eigene Zugfahrzeug stößt, sind eine „Einwirkung von außen“. |
Damit ist die Frage, ob die Vollkaskoversicherung des Zugfahrzeugs den vom Anhänger am Zugfahrzeug angerichteten Schaden erstatten muss, für diese Konstellation zugunsten des Versicherungsnehmers beantwortet (BGH, Urteil vom 19.12.2012, Az. IV ZR 21/11; Abruf-Nr. 130507).
PRAXISHINWEIS | Das würde genauso gelten für den Schaden am Anhänger, wenn der seinerseits vollkaskoversichert ist. |
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