· Fachbeitrag · Vollkasko/Teilkasko
Kasko: Individuelles für Stundenverrechnungssätze und Glasschäden bei fiktiver Abrechnung
| Manche Versicherer schränken in ihren Allgemeinen Kaskobedingungen (AKB) die Stundenverrechnungssätze bei der fiktiven Abrechnung ein. Zudem wollen sie Glasbruchschäden bei fiktiver Abrechnung nicht mehr erstatten. Lesen Sie, was künftig gelten soll. Zudem schätzt UE für Sie ein, ob die Änderungen wirksam sind bzw. wo es sich ggf. zu wehren lohnt. |
Stundenverrechnungssätze einer „regionalen Fachwerkstattg“
Hintergrund | Der BGH hat 2015 zur fiktiven Abrechnung in der Kaskoversicherung entschieden: Alles, was im Detail geregelt ist, folgt der vereinbarten Regelung. Ansonsten ist das Haftpflichtschadenrecht die Auslegungshilfe für den Begriff der „erforderlichen Kosten der Reparatur“ (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 426/14, Abruf-Nr. 145782).
Die Folge war in jenem Fall, dass wie beim Haftpflichtschaden bei dem seinerseits erst 2 Jahre alten Fahrzeug die Stundenverrechnungssätze der lokalen Werkstatt der Marke herangezogen werden durften, weil der Kaskovertrag nichts anderes regelte.
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