· Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
130-Prozent-Grenze auch für Mietmotorrad?
| Um die Reparatur eines gewerblich genutzten Motorrads im Rahmen der 130-Prozent-Grenze geht es in der Frage eines Lesers. Daneben beantwortet der Beitrag die Frage der Weiternutzung im Rahmen der Sechs-Monats-Frist, wenn das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet ist. |
Frage: Wir sind ein gewerblicher Motorradvermieter. Eine unserer Maschinen ist bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt worden. Wir wollen sie im Rahmen der 130-Prozent-Grenze reparieren lassen. Gilt diese Rechtsprechung überhaupt für Motorräder und hat es einen Einfluss, dass das Motorrad gewerblich genutzt wird?
Unsere Antwort: Urteile spezifisch zur 130-Prozent-Grenze bei Motorrädern sind uns nicht bekannt. Eine Rolle spielte die Grenze aber in einem etwas anders gelagerten Motorrad-Fall vor dem BGH. Dort lag der Schaden oberhalb von 130 Prozent und wurde durch einen „Sonderrabatt“ unter die Grenze gezogen. Eine solche Manipulation des Schadens sei nicht tragfähig, entschied der BGH. Der Versicherer durfte auf Totalschadenbasis abrechnen.
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