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  • 06.03.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    83 statt acht Tagen Reparaturdauer wegen Teile-Rückstands

    | Bei einer massiven Beschädigung eines Bodenblechs scheidet eine Notreparatur aus. Wird das neue Bodenblech vom Hersteller erst mit mehr als 70 Tagen Verzögerung geliefert, hat der Geschädigte darauf keinen Einfluss. Ein eventuelles Mitverschulden daran hat der beklagte Versicherer vorzutragen und zu beweisen. Die bloße Behauptung, eine Mietdauer von 83 Tagen sei nicht erforderlich gewesen, genügt da nicht (AG Köln, Urteil vom 29.01.2020, Az. 276 C 166/19, Abruf-Nr. 214499 , eingesandt von Rechtsanwalt Henrik Momberger, Düsseldorf). |