28.05.2018 · Nachricht · Ausfallschaden
9 Ausfalltage mehr wegen Nachbesserung des Gutachtens
| Muss das Gutachten vor der Reparaturentscheidung nachgebessert werden, um eine zuverlässig tragfähige Reparaturentscheidung treffen zu können, geht der dadurch verlängerte Ausfallschadenzeitraum zulasten des Schädigers. So entschied das LG Regensburg im Fall einer 130-Prozent-Reparaturentscheidung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig