· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Der mittellose Geschädigte und der Ersatzkauf
| Auch bei einem WBW von nur etwas mehr als 1.000 Euro kann und muss ein Empfänger von staatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs nicht in finanzielle Vorleistung treten. Zahlt der insoweit gewarnte gegnerische Haftpflichtversicherer nicht zeitnah mindestens einen ausreichend hohen Vorschuss, muss er für die durch die Verzögerung eintretende Schadenerweiterung einstehen, entschied das OLG Köln. Das Urteil des OLG Köln betrifft einen gar nicht seltenen Sachverhalt: Der Geschädigte ist mittellos und daher nicht in der Lage, sich selbst zu helfen. |
Ohne Vorschuss des Versicherers kein Ersatzkauf möglich
Im Kölner Fall ging es ‒ wie dabei so oft ‒ um den Ausfallschaden. Ohne Geld vom Versicherer konnte sich die Geschädigte kein Ersatzfahrzeug kaufen.
Dass die Geschädigte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch bezogen hat, hat dem OLG für den Nachweis genügt, dass sie aus ihren Einkünften aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Puppenspielerin schon ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könne. Einer Beweisaufnahme bedurfte es daher nicht.
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