· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Die Not- und Eilsituation und der Mietwagenpreis
| Zwei aktuelle Entscheidungen lenken abermals den Blick auf die Not- und Eilsituation bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs. Denn die Not- und Eilsituation wird beim Streit um die berechtigte Höhe der Mietwagenkosten oft übersehen. Die Botschaft dieses Beitrags liegt aber nicht darin, die Not- und Eilsituation dafür zu verwenden, um ausnutzende Höchstpreise zu berechnen, sondern darin, Zusatzargumente dafür zu finden, warum Ihr normaler Preis dann umso einfacher durchzusetzen ist. |
Hintergrund | In der Not- und Eilsituation kommt es auf keine der Mietwagenkostenschätzungslisten an, nicht auf den Schwacke-Mietpreisspiegel, nicht auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel und nicht auf deren Mittelwert. Es kommt nur auf die Pflichten und Möglichkeiten des Geschädigten in der konkreten Situation an.
Anmietung um 18:20 Uhr 110 km vom Heimatort entfernt
Eines der beiden aktuellen Urteile kommt vom AG Hanau. Der Geschädigte verunfallte in Hanau an einem Werktag gegen 17:15 Uhr und war auf der Durchreise zu seinem etwa 110 Kilometer entfernten Heimatort. Nach Abwicklung der Unfallmodalitäten bekam er dann von einem örtlichen Autovermieter über dessen örtlichen Notdienst gegen 18:20 Uhr einen Mietwagen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig