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  • 08.07.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Drei Tage Überlegungszeitraum für Geschädigten

    | Das AG Norderstedt billigt dem Geschädigten nach Eingang des Gutachtens bei ihm drei Tage zu, um zu überlegen, wie er nun vorgehen möchte. Dass sich die Gutachtenerstellung verzögert hat, geht nicht zulasten des Geschädigten. |