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  • 30.05.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Ein voller Tag Nutzungsausfall auch bei Unfall um 22 Uhr

    | Nach dem AG Biberach gesteht nun auch das LG Duisburg dem Geschädigten die Nutzungsausfallentschädigung stets für volle Tage zu. Und zwar selbst für den Fall, dass der Unfall um 22 Uhr passiert ist. |