27.07.2017 · Nachricht · Ausfallschaden
Ersatzbeschaffung bei nicht mehr werthaltigem Unfallfahrzeug
| Ob der Geschädigte in der Lage ist, eine Ersatzbeschaffung zu finanzieren, ist auf der Grundlage des Werts des beschädigten Fahrzeugs zu beurteilen, und nicht auf der Grundlage des höheren Kaufpreises für das tatsächlich beschaffte Fahrzeug. Diese c – durchaus nachvollziehbare – Ansicht vertritt das LG Offenburg. |
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