20.12.2017 · Nachricht · Ausfallschaden
Fahrfähig und verkehrssicher – oder nicht?
| Kommt das Schadengutachten zum Ergebnis, „Bezogen auf den gegenständlichen Schaden liegt keine Einschränkung der Verkehrssicherheit vor“, muss der Geschädigte seine Behauptung beweisen, er habe zuvor gesagt bekommen, er dürfe mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren. So hat das AG Uelzen entschieden. |
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