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  • 28.08.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Fahrfähiges Fahrzeug: Erst Ersatzteile bestellen

    | Ist das verunfallte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher, muss der Geschädigte zunächst die Ersatzteile bestellen lassen, um Reparaturverzögerungen zu vermeiden. Erst wenn die eingetroffen sind, darf er das Fahrzeug zur Reparatur geben. Das hat das AG München entschieden. |