· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Fahrzeug laut Gutachten fahrbereit, aber nicht verkehrssicher
| Dem Geschädigten kann nicht zugemutet werden, dass er ein verunfalltes Fahrzeug bis zum Reparaturbeginn weiterbenutzt, wenn es im Schadengutachten zwar als „fahrbereit“ bezeichnet wird, aber wegen der unfallbedingt zerstörten Heckscheibe und einer beschädigten hinteren Leuchteinheit offensichtlich nicht mehr verkehrssicher ist ( LG Köln, Urteil vom 5.2.2013, Az. 11 S 89/12 ; Abruf-Nr. 130566 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 5 | ID 38138140