23.04.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Fahrzeug zwischendurch abholen und wiederbringen?
| Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein fast fertig repariertes Fahrzeug für einen Tag abzuholen und zu nutzen, um es dann für eine kleine Restreparatur noch einmal zur Werkstatt zu bringen. Diesen zusätzlichen Aufwand muss er nicht treiben, um den Ausfallschaden zugunsten des Versicherers zu reduzieren, entschied das AG Hamburg-Barmbek. |
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