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  • 29.09.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Geschädigter darf (auch langsames) Gutachten abwarten

    | Der Geschädigte muss sich nicht darauf einlassen, Entscheidungen aufgrund mündlicher Informationen des Sachverständigen zu fällen. Das reicht nicht als Grundlage für fundierte Überlegungen. Den Ausfallschaden (hier: die Mietwagenkosten) während der Wartezeit auf das Gutachten muss der Schädiger übernehmen, entschied das OLG Bamberg. |