· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Geschädigter darf sich auf das Gutachten verlassen
| Stellt der Schadengutachter fest, dass eine Notreparatur nicht sinnvoll möglich ist, darf sich der Geschädigte auf diese Angabe im Gutachten verlassen. Der Versicherer des Schädigers muss den Ausfallschaden ersetzen, entschied das LG Schweinfurt. |
Das Gericht wörtlich: „Bei dieser Sachlage bestand für einen verständigen Menschen keine Veranlassung, das Gutachten überprüfen zu lassen. Aufgrund des Gutachtens bestand für einen ordentlichen und verständigen Menschen aber auch keine Veranlassung, eine Notreparatur zu versuchen.“ Das ist ganz richtig so, denn das Gutachten soll dem Geschädigten ja gerade seine fehlende Sachkunde ersetzen (LG Schweinfurt, Urteil vom 11.4.2014, Az. 21 S 68/13; Abruf-Nr. 141744).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Geschädigter darf sich auf das Gutachten verlassen“, UE 7/2014, Seite 15.
Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 6 | ID 42738018