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  • 27.09.2019 · Nachricht · Ausfallschaden

    Geschädigter kauft Neuwagen, Lieferung verzögert sich

    | Kauft der Geschädigte als Ersatz für den verunfallten Wagen ein Neufahrzeug, dessen Lieferung ihm sehr kurzfristig zugesagt worden ist, und verzögert sich die Lieferung, ist das ein Fall des vom Schädiger zu tragenden Prognoserisikos. Der eintrittspflichtige Versicherer muss dann auch die Mietwagenkosten für 65 Tage erstatten, entschied das AG Königswinter. |