04.03.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Geschädigter muss nicht in Etappen reparieren lassen
| Muss der Lack an einem Fahrzeug nach der Unfallschadenreparatur etwas länger trocknen, damit eine auch vor dem Unfallschaden am Fahrzeug vorhandene Werbefolierung aufgebracht werden kann, ist es dem Geschädigten nach Ansicht des AG Düsseldorf nicht zuzumuten, die Reparatur in Etappen durchzuführen. |
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