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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Immer wieder Ärger: Mietwagen für Fahrschulfahrzeug

    | Wenn der Versicherer ohne jeden Beleg behauptet, bei einer bestimmten Autovermietung sei ein Fahrschulmietwagen für 109 Euro pro Tag erhältlich und die geschädigte Fahrschule das im Prozess bestreitet, genügt diese Behauptung nach Ansicht des AG Göppingen nicht, den Anspruch auf Erstattung der tatsächlich aufgewendeten Mietwagenkosten zu reduzieren. |

     

    Verunfallt ein Fahrschulwagen, behaupten die Versicherer, ein Mietwagen werde gar nicht benötigt. Die Fahrstunden müssten verschoben oder auf andere Fahrlehrer verteilt werden. Für das AG Göppingen gehört es aber zum guten Ruf der Fahrschule, alle Fahrstunden des Fahrschülers beim gleichen Fahrlehrer und mit demselben Fahrzeugtyp durchzuführen. Auch in anderen Prozessen kommen die Versicherer mit dem „Fahrstunden verschieben“-Argument nicht durch, denn diese Rufschädigung muss sich die Fahrschule nicht antun (AG Göppingen, Urteil vom 15.4.2015, Az. 8 C 1271/14, Abruf-Nr. 144509, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).

     

    PRAXISHINWEIS | Dreist und am Rande des versuchten Prozessbetrugs sind die wiederkehrenden Behauptungen der Versicherer, bei bestimmten von ihnen favorisierten Vermietern seien Mietwagen mit Fahrschulausrüstung viel billiger zu haben. Noch in keinem von UE beobachteten Prozess hat sich das bewahrheitet. Hier sollte es die CARO-Autovermietung sein, die ein Fahrschulfahrzeug mit Anhängerkupplung für 109 Euro statt für die vom Spezialvermieter berechneten 182 Euro im Angebot habe. Zu mehr als dieser Behauptung hat es aber nicht gereicht. Der Internetauftritt dieser Mietwagenfirma gibt dementsprechend auch keinerlei Hinweis auf Mietwagen mit Fahrschulausstattung.