23.12.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Kein Warnhinweis – auf Mietwagenkosten sitzengeblieben
| Bekommt der Geschädigte mangels eigener Liquidität den für den Totalschaden gekauften Ersatzwagen nicht übergeben und nutzt er deshalb weiter den Mietwagen, muss der eintrittspflichtige Versicherer für die dadurch erhöhten Mietwagenkosten nicht aufkommen, wenn der Geschädigte ihn nicht nach § 254 Abs. 2 BGB vor den erhöhten Kosten gewarnt hat (AG Daun, Urteil vom 9.7.2014, Az. 3 a C 405/13; Abruf-Nr. 143497 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig