07.09.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Keine Hinweispflicht, dass „Schwacke“ zu viel sein könnte
| Den Autovermieter trifft nach Ansicht des AG Stuttgart keine Pflicht, den Mieter davor zu warnen, dass ein Tarif in der Größenordnung des Schwacke-Mietpreisspiegels von manchen Versicherern nicht erstattet wird. |
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