Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.04.2019 · Nachricht · Ausfallschaden

    Keine Nutzungsausfallentschädigung bei Fahrunfähigkeit

    | Ist der Geschädigte so stark verletzt, dass das ärztliche Attest ausdrücklich seine Fahrunfähigkeit belegt, und wird das Fahrzeug sonst von keiner anderen Person genutzt, schuldet der Schädiger keine Nutzungsausfallentschädigung. So urteilte das LG Görlitz (Urteil vom 15.03.2019, Az. 5 O 384/18, Abruf-Nr. 208006 , eingesandt von Rechtsanwalt Norman Retzlaff, Bautzen). |