11.04.2019 · Nachricht · Ausfallschaden
Keine Nutzungsausfallentschädigung bei Fahrunfähigkeit
| Ist der Geschädigte so stark verletzt, dass das ärztliche Attest ausdrücklich seine Fahrunfähigkeit belegt, und wird das Fahrzeug sonst von keiner anderen Person genutzt, schuldet der Schädiger keine Nutzungsausfallentschädigung. So urteilte das LG Görlitz (Urteil vom 15.03.2019, Az. 5 O 384/18, Abruf-Nr. 208006 , eingesandt von Rechtsanwalt Norman Retzlaff, Bautzen). |
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