24.01.2017 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Keine Pflicht, das Fahrzeug teilrepariert zu nutzen
| Stellt sich während der Reparatur des verunfallten Fahrzeugs heraus, dass noch ein Ersatzteil beschafft werden muss, wodurch sich die Reparaturdauer verlängert, ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, das Fahrzeug teilrepariert zu nutzen, entschied das LG Koblenz. |
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