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  • 02.07.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

    | Verlangt der Versicherer wegen des Ausfallschadens einen Reparaturablaufplan, darf die Werkstatt den Aufwand berechnen. Der Versicherer muss den Betrag – es ging um 74,97 Euro brutto – erstatten, entschied das AG Horb am Neckar. |