· Nachricht · Ausfallschaden
LG Baden-Baden: Berufungskammer bestätigt Schwacke
| Das LG Baden-Baden legt nach wie vor den Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde, um die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten zu schätzen. |
Mit dem Urteil reagiert die Berufungskammer des LG auf ein Ausbüchsen des AG Bühl („Fracke“) aus der im LG-Bezirk Baden-Baden vorherrschenden Rechtsprechung (Schwacke). Das LG hält damit eine einheitliche und vorhersehbare Linie aufrecht und verhindert, dass die gerichtliche Durchsetzung der Mietwagenkosten-Erstattung zur Lotterie wird.
Darauf, dass die Mietwageneigenschaft bei der Zulassungsstelle nicht korrekt angezeigt war, kam es nicht an (LG Baden-Baden, Urteil vom 14.01.2021, Az. 3 S 23/20, Abruf-Nr. 220499, eingesandt von Rechtsanwalt Sven Wilhelm, Bühl-Altschweiler).
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