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  • 06.08.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagen eventuell Gruppe 5, berechnet war Gruppe 4

    | Das verunfallte Fahrzeug gehörte in die Mietwagengruppe 5. Vom angemieteten Fahrzeug behauptete der Versicherer, es gehöre auch in die Gruppe 5, weshalb ein Eigenersparnisabzug vorzunehmen sei. Doch weil das angemietete Fahrzeug vom Vermieter als Gruppe 4 abgerechnet wurde, kommt es nicht darauf an, ob es in die Gruppe 5 gehört, so das AG Pforzheim. |