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  • 04.12.2019 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagen für Porsche bei Ersatzteilrückstand

    | Ist die Ausfallzeit für ein Fahrzeug mit hohen Mietwagenkosten und hoher Gruppeneinstufung bei der Nutzungsausfallentschädigung (hier: ein Porsche) wegen eines Ersatzteilrückstands nicht absehbar lang, und gibt der Geschädigte den als Ersatz angemieteten Porsche ab, nachdem bereits mehr als 10.000 Euro Mietwagenkosten aufgelaufen sind, muss er sich nicht darauf einlassen, einen vom Versicherer angebotenen VW Golf zum Langzeittarif zu nehmen. Verlangt er statt des Golfs Nutzungsentschädigung, ist das kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, so das LG Frankfurt a. M. |