· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Mietwagen unter Nutzungsausfall nicht nachvollziehbar
| Für das AG Linz ist es nicht nachvollziehbar, dass die Versicherung dem Geschädigten für die mietwagenlose Zeit Nutzungsausfallentschädigung nach Tabelle in Höhe von täglich 65 Euro erstattet, aber für die Zeit, in der der Geschädigte einen Mietwagen hatte, mit Internetangeboten, die auf den ersten Blick niedriger liegen, die Richtigkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels erschüttern möchte. |
PRAXISHINWEIS | Das Urteil aus Linz ist eine weitere Entscheidung, die zeigt, wie das Gleichgewicht zwischen Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten ins Wanken geraten ist (Urteil vom 28.9.2012, Az. 24 C 481/12; Abruf-Nr. 123547). Wir warten mit Spannung darauf, wann die kampfeslustigen Versicherer die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung aus der bisher allseits akzeptierten Liste „Sanden/Danner/Küppersbusch“ attackieren werden. |