· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Mietwagenangebote aus dem Internet unterhalb Nutzungsausfall
| Das AG Linz am Rhein hat die Absurdität mancher Versuche einiger Versicherer aufgedeckt, den Schwacke-Mietpreisspiegel mithilfe von einzelnen Vermietangeboten aus dem Internet zu erschüttern. Angebote, die preislich unter den anerkannten Sätzen für die Nutzungsausfallentschädigung liegen, seien entweder Angebote aufgrund einer ganz besonderen Marktsituation oder besondere „Lockangebote“. Die tatsächlichen Gegebenheiten in der jeweiligen Region könnten sie nicht widerspiegeln. |
PRAXISHINWEIS | Der Fall vor dem AG Linz am Rhein (Urteil vom 18.11.2011, Az. 24 C 642/11; Abruf-Nr. 114225) lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Frage, wie lange eigentlich angesichts der in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Mietwagenpreise die Nutzungsausfallentschädigungsbeträge, die üblicherweise der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch entnommen werden, noch stabil bleiben. Die Antwort fällt leicht: Solange die Versicherer sie noch brauchen, um Geschädigte vom heute noch teureren Mietwagen fernzuhalten. Spätestens, wenn die Mietwagenpreise auf noch breiterer Front geknackt worden sind, wird das Thema auf die Tagesordnung kommen. Denn sonst wäre die Nutzungsausfallentschädigung ja zu „fiktiven Mietwagenkosten“ geworden, was systematisch nicht sein darf. Doch das Heft haben die Versicherer in der Hand: Solange sie geforderte Nutzungsausfallbeträge der Höhe nach nicht bestreiten, wird auch kein Gericht darüber urteilen. |