· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Mietwagenpreise vergleichen ‒ Aufwand lohnt sich
| Es lohnt sich, Mietwagenpreise vor der Anmietung des Ersatzfahrzeugs zu vergleichen. Das zeigt ein Urteil aus Würzburg. UE erklärt, wie es geht. |
Die Würzburger Entscheidung
Hat der Geschädigte vor der Anmietung des Unfallersatzfahrzeugs Preisvergleiche eingeholt und liegt das angemietete Fahrzeug preislich in dem sich daraus ergebenden Rahmen, kommt es auf die Listen von Schwacke oder Fraunhofer nicht an. Das gilt auch, wenn den Geschädigten dabei sein Vermieter unterstützt hat (LG Würzburg, Beschluss vom 16.03.2022, Az. 41 S 243/22, Abruf-Nr. 228619, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Saager, Ansbach).
Listen nur für die, die nicht verglichen haben
Dass die Listen zur Ermittlung der üblichen Kosten nur angewendet werden, wenn der Geschädigte blauäugig und vielleicht auch sorglos („Ist mir egal, was das kostet, ich muss es ja nicht bezahlen…“) angemietet hat, entspricht der BGH-Rechtsprechung. Denn wer verglichen hat und das nachweisen kann, legt ja dar, welche Angebote ihm tatsächlich zur Verfügung standen.
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