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  • 31.10.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Neun Tage Mietwagen plus vier Monate Nutzungsausfall

    | Fehlen dem Geschädigten die finanziellen Mittel, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, muss der Versicherer für den gesamten Zeitraum bis zu seiner Zahlung für den Ausfallschaden einstehen. Das hat das LG Bamberg einem Versicherer ins Stammbuch geschrieben. |