31.05.2019 · Nachricht · Ausfallschaden
Nichtssagende Zusage löst keine (Reparatur-)Pflichten aus
| „Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden den Schaden im Rahmen unserer Eintrittspflicht regulieren.“ Dieser Satz löst für den Geschädigten, der die Reparatur nicht selbst vorfinanzieren kann und den Schädiger gewarnt hat, nicht die Pflicht aus, den Reparaturauftrag zu erteilen. Denn, so das AG Zittau, Zweigstelle Löbau: „Damit ist alles und nichts gesagt“. |
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