31.10.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Notreparatur reicht für Nachweis des Nutzungswillens
| Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nur notdürftig, sodass er es verkehrssicher weiternutzen kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die währenddessen entstandenen Mietwagenkosten erstatten, urteilte das LG Köln. |
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