· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Nutzungsausfall nach Tabelle trotz des Angebots eines Mietwagens zu Dumpingpreisen
| Auch wenn der Versicherer dem Geschädigten einen Mietwagen zu einem darunter liegenden Preis angeboten hat, kann der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung nach Tabelle beanspruchen. Das hat das OLG Koblenz in einem Fall entschieden, in dem ein relativ neues Fahrzeug beschädigt wurde, dessen Ersatzbeschaffung rund acht Wochen gedauert hat. |
Ein Fall der Neuwertentschädigung
Der Geschädigte hatte ein Fahrzeug, das zum Unfallzeitpunkt jünger als einen Monat war und dessen Laufleistung unter 1.000 km lag. Der Unfallschaden war erheblich. Es bestand also Anspruch auf einen Neuwagen. Dessen Lieferzeit betrug etwa acht Wochen. In solchen Fällen besteht Anspruch auf Ersatz des Unfallschadens für die gesamte Ausfallzeit.
Das (vielleicht unmoralische) Angebot
Der unfallgegnerische Versicherer bot einen Mietwagen zum Preis von monatlich 730 Euro an. Gleichzeitig erhob er aber auch einen Mithaftungseinwand, was den Geschädigten davon abhielt, den Mietwagen zu nehmen. Er fürchtete nämlich, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Stattdessen beanspruchte er Nutzungsausfallentschädigung.
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