· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Nutzungsausfall weit über Wert bei einem alten Fahrzeug - Versicherer muss trotzdem zahlen
| Ist der Geschädigte finanziell nicht in der Lage, sein beim Unfall totalbeschädigtes Fahrzeug zu ersetzen, und teilt er dies dem gegnerischen Haftpflichtversicherer mit, muss der Versicherer für die Dauer der Wiederbeschaffung den Ausfallschaden ersetzen. Daran ändert nichts, dass die Summe der Nutzungsausfallentschädigung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um ein Mehrfaches übersteigt, entschied das AG Kassel. |
Große Verzögerung wegen Wartens auf die Ermittlungsakte
Es ging am Ende um 182 Tage, weil der Versicherer wegen Fahrerflucht seines Versicherungsnehmers auf die Ermittlungsakte wartete. Da das Fahrzeug kaum noch etwas wert war (der Wiederbeschaffungswert betrug noch 700 Euro), schätzte das Gericht den Tagessatz auf 20 Euro. Der Versicherer wandte ein, dann bekomme der Geschädigte ja mehr für den Nutzungsausfall, als sein Fahrzeug wert sei. Das spielt keine Rolle, meinte das AG Kassel, Zweigstelle Hofgeismar (Urteil vom 21.1.2016, Az. 40 C 421/15, Abruf-Nr. 187250, eingesandt von Rechtsanwalt Rainer Klier, Hofgeismar).
Wichtig | Damit befindet sich das Gericht auf der Linie des BGH, der bei 131 Tagen Ausfall bereits einmal genauso entschieden hat (BGH, Urteil vom 25.1.2005, Az. VI ZR 112/04, Abruf-Nr. 050823).
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