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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Nutzungsausfallentschädigung für einen Vorführwagen

    | Wird ein Vorführwagen eines Autohauses bei einem Unfall beschädigt, schuldet der Schädiger für die Dauer des Ausfalls Nutzungsausfallentschädigung. Dem steht nicht entgegen, dass es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt (AG München, Urteil vom 30.05.2018, Az. 333 C 24780/17, Abruf-Nr. 201605 , eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Nutzungsausfallentschädigung für einen Vorführwagen“, UE 5/2017. Seite 5 → Abruf-Nr. 44642064
    • Beitrag „Nutzungsausfallentschädigung auch bei gewerblicher Nutzung“, UE 8/2016, Seite 5 → Abruf-Nr. 44173856
    • Beitrag „Nutzungsausfallentschädigung auch bei gewerblicher Nutzung“, UE 6/2015, Seite 3 → Abruf-Nr. 43387742 mit weiteren Hinweisen
    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 6 | ID 45346985